Struktur und Bestandteile eines Gutes
Güter sind großräumige Wirtschaftseinheiten, die in einer Zeit entstanden und sich entwickelt haben, in der Wohnen und Arbeiten noch eine räumliche Einheit bildeten. Unabhängig davon, ob es sich um ein kleines oder größeres bäuerliches Anwesen oder um einen Gutshof handelt, lassen sich immer wieder verschiedene, klar voneinander getrennte und in wiederkehrender Art einander zugeordnete Bereiche erkennen: Mehr oder weniger zentral im Areal der land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen liegt die Hofanlage und in deren Zentrum wiederum eine freie, vielfältig genutzte Fläche. War es bei norddeutschen Bauernhöfen die Diele des Hallenhauses, um die sich Wohnbereiche, Stallungen und Speicher gruppierten und die zugleich als Verkehrs-, Aufenthalts- und Arbeitsfläche diente, bildete innerhalb der Gutsanlage der Hof den zentralen und vielfältig genutzten Bereich.
Der Gutshof besteht aus einer Reihe von Baulichkeiten unterschiedlicher Größe, Funktion und Gestaltung. Unabhängig von der Größe des Gutes gehören Scheunen, Ställe und Speicher sowie ein Herrenhaus, oft mit einer mehr oder weniger großen Garten- bzw. Parkanlage ausgestattet, und gelegentlich ein Verwalter- bzw. Inspektorenhaus zum Gutshof.
Das Herrenhaus und der angrenzende Park dienten in erster Linie dem Privatleben der Gutsbesitzerfamilie und damit auch der Wahrung von Intimität der Familie gegenüber der Wirtschaftsanlage. Es diente aber ebenso als Zentrum der Repräsentation und hatte oft Raum für die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben. Scheunen, Ställe und Speicher waren ebenso wie die oft vorhandenen Göpelwerke, Schmieden, Stellmachereien und Taubenschläge neben den Nutzflächen das Betriebsvermögen und die wirtschaftliche Grundlage des Gutes und auch die Arbeitsstätten der Gutsarbeiter.
Gutshof Teschendorf, Atelier A. Mencke, um 1870
© Stiftung Mecklenburg
Gutshof Teschendorf, Atelier A. Mencke, um 1870
© Stiftung Mecklenburg
Die Gebäude gruppierte man nahezu immer um eine Freifläche. Dieser Hof bildete den Mittelpunkt der Gutsanlage und verband unterschiedlich genutzte Gebäude. Der Hof war Eingang in die Anlage und Auffahrt zum Herrenhaus, er war Nutzfläche und Arbeitsplatz, zugleich aber auch Schmuck der Anlage. Der Hof hatte die Distanz zwischen Wohnen und Wirtschaften zu schaffen. Zwischen den aufwändigen Toranlagen in der Ummauerung und der durch Freitreppen und Portal oft gestalterisch überhöhten Eingangssituation des Herrenhauses vermittelten gepflasterte Wege oder kleine Alleen. Sie steigern den Kontrast zwischen repräsentativem Anspruch und betrieblicher Wirklichkeit. Zumeist war der Gutshof weiträumig durch eine Mauer eingefriedet.
Zu größeren Gütern gehörten Gutsarbeiterwohnhäuser und solche für die seit dem 19. Jahrhundert üblichen Saisonkräfte, die Schnitter. Katen und die so genannten Schnitterkasernen lagen entweder am Rand des Gutshofes oder in einem anderen zum Gut gehörenden Dorf. Komplettiert wurde ein Gut von den land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen, der wirtschaftlichen Grundlage der Betriebe. Dieser Grundbesitz war in der Vergangenheit auch die rechtliche Grundlage der politischen Stellung der Gutsbesitzer, denn die Zugehörigkeit zum Stand der Ritterschaft war u. a. daran gebunden. Es bestand das immer währende Bemühen um die Arrondierung des Besitzes. Wirtschaftsanlagen und Herrenhaus bedingen einander und können ohne einander nicht funktionieren.