Glossar

Alle Quellen zu den Informationen im Glossar finden Sie hier.

Abseite

zumeist kleinerer Raum neben einem Hauptraum; Nebenraum

Ackerwerk

gutsherrlicher Eigenbetrieb, d. h. eigenständiger Betrieb einer Meierei oder eines Gutes

Agrarverfassung

Gesamtgefüge der ländlichen Wirtschaft und Gesellschaft, unter den jeweiligen politischen, rechtlichen und sozialen Tatbeständen, das die Beziehungen der Menschen zueinander sowie ihr Verhältnis zum Betrieb und zu ihrer Arbeit bestimmt. Haupttypen der A. sind das Bauerntum, die Grundherrschaft, die Gutsherrschaft und die Genossenschaft.

Ahnenprobe

Nachweis des Ahnenadels, d.h. der Abkunft einer bestimmten Zahl adliger Ahnen, bestehend aus dem Nachweis der Ritterbürtigkeit der einzelnen Vorfahren.

Akroterion, Akroterien

Höchstes, bekrönendes Element; Giebelverzierung an der Spitze und/oder den seitlichen Ecken eines Giebeldreieckes; das ursprünglich aus der griechischen Baukunst der Antike stammende Schmuckelement wurde im Klassizismus wieder entdeckt.

Allod, Allodialgut

Allod (mittellat.) bezeichnet im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Recht einen Besitz, dessen Eigentümer darüber frei verfügen konnte. Der Besitz war nicht gebunden an irgendwelche Leistungen bzw. Verpflichtungen des Inhabers gegenüber anderen Personen. Ein Allod konnte gemäß dem landesüblichen Recht frei vererbt werden. Ursprünglich waren von den Einkünften aus Allodialgütern nicht einmal Steuern an den Landesfürsten zu entrichten.
In all diesen Eigenschaften unterscheidet sich das Allod vom Lehen, das dem Lehnsnehmer oder Vasallen eben nicht uneingeschränkt gehörte. Das Obereigentum am Lehen verblieb beim Lehnsherrn, der von seinen Vasallen unterschiedliche zumeist durch das Gewohnheitsrecht bestimmte Leistungen verlangen konnte. Lehen ist nutzbares Eigentum, Allod dagegen ist volles Eigentum.

Altenteil

Leistungen und Lieferungen, die dem Besitzer eines Gutes (i. d. R. eines bäuerlichen), der dieses einem oder mehreren seiner Kinder oder Erben zu Lebzeiten abtritt, auf Lebenszeit zustehen.

Gebiete in Mitteleuropa, die bereits vor der im Allgemeinen erst im 9. Jahrhundert einsetzenden Besiedlung bewohnt waren.

Da schon im Mittelalter ein Landesherr die Herrscherfunktion nicht allein ausüben konnte, musste er Sachwalter einsetzen, die die Gerichtsbarkeit und die Administration wahrnahmen; das sich daraus entwickelnde landesfürstliche Ämterwesen bildete eine der wichtigsten Voraussetzungen für die frühneuzeitlichen Staaten.

Appartement

(frz.)
Eine Anzahl von zusammenhängenden Räumen, die in einer Burg, einem Schloss oder einem Herrenhaus die Wohnung einer herrschaftlichen Person bilden.

Architrav

in der antiken Baukunst und den von ihr beeinflussten Baustilen der waagerechten, den Oberbau tragende Hauptbalken; zumeist in Erinnerung an die Herkunft aus dem Holzbau in mehrere horizontale, im Querschnitt profilierte Streifen gegliedert.

Armenhaus

zumeist gemeindlich oder durch den Gutsherren unterhaltenes Wohnhaus für die mittellosen, nicht erwerbsfähigen Bewohner eines Ortes

Aufsiedlung

Landzuteilung zu Gunsten neu zu schaffender oder zu vergrößernder kleiner landwirtschaftlicher Betriebe im Zusammenhang mit der Aufteilung von Domänen oder Teilen ritterschaftlicher Güter.

Backsteingotik

Baustil, der sich seit dem beginnenden 12. Jahrhundert insbesondere in Norddeutschland herausbildete, bis in das späte 15. Jahrhundert prägend für den Kirchen und Burgenbau war und im 19. und frühen 20. Jahrhundert innerhalb des Historismus als Neugotik wieder aufgegriffen worden ist.

Barock

Bau- und Kunststil, dessen Beginn in Mitteleuropa und Deutschland zumeist um 1650 mit dem Ende des 30jährigen Krieges angesetzt wird und der bis um 1770 das Bauen prägte.

Baudevise

Sinn- oder Wahlspruch an einem Haus.

Bauer

Bewirtschafter einer ganzen landwirtschaftlichen Hofeinheit (Hufe), die er meist im Rahmen der Grundherrschaft als Nutzeigentum besaß; in Mecklenburg handelte es sich zumeist um unfreie Bauern in herrschaftlicher Bindung; im Fürstentum Ratzeburg gab es dagegen überwiegend freie Bauern.

Bauernbefreiung

Auflösung der persönlichen Verpflichtungen von Bauern gegenüber ihren Grundherren (Leibeigenschaft) im 18. und 19. Jahrhundert.

Bauernhaus

Haus- bzw. Hofanlage für das Wohnen und Wirtschaften eines freien Bauern mit landwirtschaftlichem Grundbesitz

Bauernlegen

Bezeichnung für das Einziehen von Bauerstellen durch Auskaufen oder Vertreibung, wenn die Bauern ihren Besitz nicht als rechtsgültig nachweisen konnten.

Bauhof

Landwirtschaftliches Anwesen

Bauleute

Ursprünglich die auf einem Bauhof, dem zu einer Burg gehörenden Meierei arbeitende Bauer.

Bede

Von den Grundherren von ihren abhängigen Bauern erhobene Abgabe, die an den Besitz gebunden war (Grundsteuer).

Beletage

(frz.)
Wörtlich: Schönes Stockwerk; die Bezeichnung für das Hauptgeschoss eines Gebäudes mit den Repräsentationsräumen, meist über dem Erdgeschoss gelegen.

Besitztitel

Nachweis bzw. Beleg für den rechtmäßigen Besitz einer Sache.

Bodenreform

Veränderung der Rechts- und Besitzverhältnisse an landwirtschaftlich genutztem Boden; im Rahmen der »Demokratischen Bodenreform« im Herbst 1945 in der Sowjetischen Besatzungszone, der späteren DDR, als entschädigungslose Enteignung des Großgrundbesitzes über 100 ha Bodenfläche durchgeführt.

Bohlendecke

Eine aus breiten und an den sichtbaren Unterseiten zumeist dekorativ bemalten Bohlen zwischen den tragenden Balken gebildete Raumdecke.

Böttcherei

Handwerklicher Beruf des Bottich- bzw. Fassbinders.

Broullion

(frz.)
Erster roher Entwurf, hier: zu einer Skizze.

Büdner

Kleiner Grundeigentümer, der bei der geringen Größe seines Grundstückes auf einen Nebenerwerb angewiesen ist.

Unter einer Burg versteht man einen mittelalterlichen Wohn- und Wehrbau. Zunächst errichtete nur ein Landesherr Burgen zur Sicherung seines Territoriums. Später delegierte er dieses Recht auch auf seine Ritter. Als Standort einer Burg, die sich durch wehrhafte Architektur und zumeist mindestens einen Turm – den Bergfried – auszeichnete, wählte man eine natürlich geschützte Lage wie einen Berg, eine Insel oder unwegsames sumpfiges Gelände. Entsprechend ihrer Lage werden die Anlagen als Höhen-, Wasser- oder Niederungsburg bezeichnet.

Eine markante Niederungsburg findet sich beispielsweise in Vorpommern mit der Burg Klempenow. Die Festung Spantekow geht auf eine Wasserburg zurück.

Butzenscheiben

Die im 14. Jahrhundert in Frankreich entstandenen runden Glasscheiben waren im 15. Jahrhundert auch in Deutschland allgemein verbreitet. Ihr Name leitete sich von der nabelartigen Ausbuchtung in der Mitte, der Butze, her. Dazu blies der Glasmacher eine Kugel, die gegenüber dem Pfeifenansatz geöffnet und auseinander gebogen bzw. geschleudert wurde, das Verfahren nannte man Schleuder- oder Mondglasverfahren. Die fertigen Scheiben mit einem Durchmesser von bis zu 15 cm wurden durch Bleistiege miteinander verbunden und zu Fenstern vervollständigt.

Chinoiserie

(frz.)
Abgeleitet so viel wie »Chinesennachahmung« oder »Chinamode«, chinesische und ostasiatische Zierformen, die seit der 2. Hälfte des 17., vor allem im 18. und frühen 19. Jahrhundert über Frankreich, Holland und England in der europäischen Kunst Eingang fanden.

Comptoir

Geschäftszimmer

Corps de logis

(frz.)
Das mittlere Hauptgebäude, das »Wohnhaus« der Herrschaft für Wohn- und Repräsentationszwecke; seit dem Barock in Schlössern und Herrenhäusern meist vom repräsentativen Treppenhaus und den Festräumen eingenommen.

dezidieren

entscheiden, bestimmen

Dienstbauern

Bauern, die auf einem Gutshof Dienste zu erbringen hatten, auch Lassit.

Direktorialkarten

Die so genannte Direktorialvermessung fand in Mecklenburg auf der Grundlage des Landesgrundgesetzlichen Erbvergleiches zwischen 1756 und 1779 statt; die ermittelten Flächeninhalte und Hufenstände der einzelnen Güter und Domänen wurden bis 1919 korrigiert. Ursprünglich sind die Karten in drei Exemplaren angefertigt worden.

Domäne, Domanium

Zunächst im Sinne von Eigentum, Herrschaftsrecht, Herrengut gebraucht; im engeren Sinne ein dem Staat oder einem Landesherren gehörendes Landgut, das im allgemeinen verpachtet wurde.

Dreifelderwirtschaft

Landwirtschaftliche Bewirtschaftungsform, die bis ins 19. Jahrhundert in Mecklenburg dominierte. (Vgl. Koppelwirtschaft) Die landwirtschaftliche Nutzfläche eines Dorfes war dabei in drei Gewanne eingeteilt, die im Wechsel als Winter- und Sommerfeld genutzt, sowie als Brachfeld zur Erholung unbewirtschaftet blieben. Sie wurden in Streifen unter den jeweiligen Besitzern bzw. Nutzern aufgeteilt.

Drost

(mndt.: drossete, Truchsess)
Seit dem Spätmittelalter vor allem in Nordwestdeutschland, aber auch in Mecklenburg ein Beamter, der für einen definierten Verwaltungsbezirk in militärischer, jurisdiktioneller und polizeilicher Beziehung die Stelle des Landesherrn vertrat. Die Funktion ist in etwa mit dem Amtmann, Amtshauptmann oder Landrat vergleichbar.

Eichen-Spohn

Dünnes Eichenbrett

Eigentum, Eigentümer

Zunächst ist zwischen Ober- und Untereigentum zu unterscheiden.

Eingesprengte Feldsteine

Zumeist aus Gründen der Materialersparnis oder aus gestalterischen Absichten in Backsteinmauerwerk eingefügte, zumeist unbearbeitete Feldsteine.

Einlieger

Freier landwirtschaftlicher Arbeiter (im Gegensatz zum Leibeigenen) ohne Grundbesitz, der bei einem Bauern oder Gutsherren zur Miete wohnt, diesem bestimmte Dienste leistet und im Übrigen im Taglohn arbeitet.

Enfilade

(frz.)
Zimmerflucht, bei der die Türen in einer Achse liegen, so dass bei geöffneten Türen ein Durchblick durch alle Räume möglich ist; in eine Enfilade kann auch ein größerer, zumeist zentral angeordneter Saal einbezogen sein.

Erbbauern

Bäuerliches Nutzungsrecht bzw. begrenztes Eigentumsrecht an einer Hofstelle, das innerhalb der Familie vererbbar war. Der Staat behielt sich die Zustimmung bei Besitzerwechsel – die Konfirmation – oder auch die Rücknahme des Gutes unter bestimmten Voraussetzungen vor. Das herzogliche Amt besaß das Vorkaufsrecht. Die Vererbpachtung war seit der Aufhebung der Leibeigenschaft (1820) bis 1938 der Weg, die Wirtschaftlichkeit des Bauernstandes und die regelmäßigen Einnahmen des Staates zu verbessern; Inhaber eines Erbpachtgutes nannte man Erbbauern.

Erblandmarschall

Erbliches Hofamt der Herrscherhäuser mit bedeutenden Repräsentations-, Kriegs- und Landesführungsaufgaben; war der eigentliche Inhaber dieses Amtes, das dem eines »Oberbeamten« gleich kam, verhindert, wurde ein Vize-Landmarschall bestellt.

Erbpacht

Bäuerliches Nutzungsrecht bzw. begrenztes Eigentumsrecht an einer Hofstelle, das innerhalb der Familie vererbbar war. Der Staat behielt sich die Zustimmung bei Besitzerwechsel – die Konfirmation – oder auch die Rücknahme des Gutes unter bestimmten Voraussetzungen vor. Das herzogliche Amt besaß das Vorkaufsrecht. Die Vererbpachtung war seit der Aufhebung der Leibeigenschaft (1820) bis 1938 der Weg, die Wirtschaftlichkeit des Bauernstandes und die regelmäßigen Einnahmen des Staates zu verbessern; Inhaber eines Erbpachtgutes nannte man Erbbauern.

Erker

Wohl zumeist mindest zweigeschossiger Vorbau an einem Haus, der im 16. und 17. Jahrhundert oft als Treppenturm anzunehmen und nicht unbedingt als einen Erker im heutigen Sprachgebrauch, d. h. einen über dem Erdgeschoss auskragenden kleinen Raum, im Sinne eines überbauten Balkons, zu verstehen ist.

Exspektanz

Anwartschaft auf eine bestimmte Stelle, auf die Belehnung mit bestimmten Gütern.

Fachwerkbau

Gebäude, dessen tragende Kon-struktion als hölzernes Skelett ausgebildet ist, die dazwischen liegenden Wandfelder können mit unterschiedlichen Materialien, wie Lehm, Ziegeln oder Feldsteinen ausgefüllt sein.

Familienfideikommiss

Unteilbarer, unveräußerlicher und nur geschlossen vererbbarer Familienbesitz, begründet zur dauernden Sicherheit der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Stellung einer Familie. Seit der Weimarer Republik durch ein Gesetz verboten.

Fiskus

(lat.)
Aus dem fiscus, dem Geldkorb, der Kasse wurde bis zur Ausbildung des Rechtsstaates und der Verwaltungsgerichtsbarkeit in die 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts der Staat als Privatrechtssubjekt, im Gegensatz zum Staat als Träger der hoheitlichen Gewalt; seitdem wird der Staat als einheitliche juristische Person verstanden.

Flachglas

Etwa seit 1700 wurde die Herstellung von rechteckigen Glasscheiben üblich. Die bis in die 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts mundgeblasenen Glaszylinder wurden aufgeschnitten und zu Glasscheiben aufgebogen.

Flügel

Zumeist der an einen Hauptbau anschließende Baukörper, oft paarweise an beiden Seiten angefügt und zumeist untergeordnet.

Fronden

Im weitesten Sinne alle Dienste, die in der Verrichtung körperlicher Arbeit bestehen und unentgeltlich oder gegen ein unverhältnismäßig geringes Entgelt zu leisten sind. Sie haften entweder an einer Person oder ruhten auf einem Grundstück. Im hier interessierenden Zusammenhang handelte es sich überwiegend um persönliche oder Herrenf., die von Abhängigen, von Leibeigenen, zu leisten waren. Die F. umfassten hauptsächlich Hand- und Spanndienste zur Feldarbeit, zur Arbeit im Wald, zu Fuhren und zu Einzäunungen.

Fronhof

Agrarische Eigenwirtschaft des Grundherren; die Fronhöfe Ostelbiens wurden im 12. Jahrhundert zum Ausgangspunkt der Gutsherrschaft; in Süddeutschland entwickelten sich daraus die Meierhöfe und im Hochmittelalter die wirtschaftliche Form der Rentengrundherrschaft, also die = Grundherrschaft. Im Allgemeinen bezeichnet der Begriff F. die grundherrliche Wohnung samt dem Salland; in nachmittelalterlicher Zeit werden allerdings auch Bauernhöfe, die Fronden zu leisten haben als F. bezeichnet.

Frontispiz

Giebelfeld, das als oberer Abschluss über einem Mittel- oder Seitenrisalit, über Fenstern oder Türen das Hauptgesims einer Hausfassade überragt.

Gartenseite

Die dem Garten bzw. Park zugewandte Seite eines Herrenhauses.

Gaube, Gauben

Stehende Dachfenster zur Belichtung und Belüftung von Dächern, die in verschiedenen Formen ausgebildet sein können.

Gebinde, Gebinte

(Etym. Gebinde = Gebäude = Fachwerk)
Konstruktive Einheit eines die Dachkonstruktion tragenden Ständerpaares in einem Fachwerkbau, das zugleich als Maßeinheit genutzt wurde; der Abstand zwischen zwei Gebinden wird für die Zeit der leichten Dachdeckung (Stroh, Reet; Rohr) mit etwa 2 bis 2,5 m angenommen, bei Hartdachdeckung ist die Länge eines Gebindes geringer gewesen, und kann mit maximal 1,5 m angenommen werden. Ein Haus von fünf Gebinden war als etwa sechs bis zwölf Meter lang.

Gemach, Gemächer

Eigentlich bequem, ruhig; davon abgeleitet jeder abgesonderte Raum, besonders kleinere Wohnräume.

Glind, Glint

Einzäunung, Stacket, insbesondere eine aus Brettern gebildete Einfassung, ein Lattenzaun.

Grundherrschaft

In rechtlicher Hinsicht bezeichnet G. ein Beziehungssystem, in dem ein Herr einem Abhängigen ein Bauerngut zur Bewirtschaftung überließ und dafür Abgaben und Dienstleistungen erhielt. In wirtschaftlicher Hinsicht unterscheidet man die in Süd- und Südostdeutschland – aber auch im Fürstentum Ratzeburg – vorherrschende Rentengrundherrschaft und in Ostdeutschland die Gutsherrschaft. In der Rentengrundherrschaft waren die Bauern weitgehend eigenverantwortlich und hatten dadurch wesentlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten als die Bauern der Gutsherrschaft.

Gutsarbeiter

Besitzloser Arbeiter auf einem landwirtschaftlichen Gut, bis zur Abschaffung der Leibeigenschaft oftmals unfrei.

Gutsherrlicher Eigenbetrieb

Die Stufe der landwirtschaftlichen Betriebsform, die zwischen den einem Ritter gehörenden Bauernhöfen, den Ritterhufen, und dem neuzeitlichen Gut als dessen Ausgangsform anzusehen ist.

Gutsherrschaft

Eine sich seit dem 13. Jahrhundert vor allem in Gebieten der Ostkolonisation entwickelnde Form der Grundherrschaft. Seit der Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert gingen die adeligen Grundherren, die zunächst nach dem System der Rentengrundherrschaft wirtschafteten, zum Eigenbetrieb über, vergrößerten die bewirtschafteten Flächen zu Lasten der bisher freien bäuerlichen Bevölkerung und konnten so vor allem die Erträge des Getreideanbaus steigern.

Gutswirtschaft

Schaffung von Großgrundbesitz in Form von gutsherrschaftlichen Eigenwirtschaften im 16. Jahrhundert.

Guttae

Tropfenartige Gebilde, ursprünglich der antiken dorischen Ordnung.

Häcker, Hofhäcker

Landwirtschaftliche Arbeiter auf den Gütern.

Häusler

Kleiner Grundeigentümer, der bei der geringen Größe seines Grundstückes auf einen Nebenerwerb angewiesen ist.

Hakelwerk, Hakelzaun

Einfriedung, Zaun aus einfachen Hölzern oder Weidengeflecht; die meist schräg gesetzten Pfähle wurden oben oft zusätzlich mit Dornen- und Strauchwerk bewehrt; im 18. Jahrhundert sollten in Mecklenburg zur Schonung der Forsten Weiden als Hakelwerk angepflanzt werden.

Halsofen, Hinterlader

Zimmerofen, der außerhalb des zu beheizenden Zimmers befeuert wird, auch Hinterlader oder Zugofen genannt.

Haspe, Hespen

Kloben, als der feststehende Teil eines Fenster- oder Türbeschlages, auf dem die Bänder als die beweglichen Teile des Beschlages der Fenster und Türen aufsitzen.

Hebung

Erhebung einer Steuer oder Abgabe.

Heimfall

Rückfall eines Lehens durch Aussterben eines Lehenstammes in der männlichen Linie oder bei Untreue des Lehenmannes.

Herrenhaus

Auf dem Lande die Wohnung des Gutsbesitzers, zum Unterschied von den übrigen Gutsgebäuden.

Historismus

Wiederbelebung historischer Baustile im 19. Jahrhundert, in Norddeutschland vor allem als Neugotik.

Hofseite

Die dem Gutshof zugewandte Seite eines Herrenhauses.

Hofwehr

Ausstatten eines Hofes mit den notwendigen Betriebsmitteln durch den Grundherrn, bei Besitzerwechsel musste der ursprüngliche Bestand vorhanden sein.

Holländerei

Bauernwirtschaft mit vorrangig Grünlandwirtschaft und Kuh- und Ziegenhaltung zur Milch-, Butter- und Käseerzeugung nach holländischem Vorbild.

Holländisches Dach

eigentlich Vollwalmdach, in überlieferten Quellen auch für Krüppelwalmdächer gebraucht.

Holsteinsche Koppelwirtschaft

Zusammenfassende Bezeichnung Regulierung, Gemeinheitsteilung und Verkoppelung, die das Herauslösung einzelner Anteile an den durch die Dreifelderwirtschaft vorgegebenen Gewannen und die Zusammenlegung des jeweiligen Eigentums der Ackerhufen sowie die Aufteilung gemeinsam genutzter Teile der Gemarkungen wie Weide oder Wald meint. Das Ergebnis war die deutliche Trennung von Bauern- und Gutsland.

Holzwerke

Fachwerkkonstruktionen

Hudeweide

Mastweideland, auf dem sowohl wegen der Beschattung, als auch wegen ihrer Früchte zumeist Eichen standen.

Hufe

Zunächst ein eingezäuntes Stück Ackerwerk, später ein Stück Land von der Größe, die eine bäuerliche Familie mit einem Gespann bewirtschaften und von der sie sich ernähren konnte. Im Allgemeinen umfasste eine Hufe 30 Morgen, in Mecklenburg schwankte die Größe einer Hufe entsprechend der Bonität des Bodens.

Inspektor

Der mit der Aufsicht oder selbstständigen Verwaltung eines landwirtschaftlichen Betriebes beauftragte Angestellte eines Gutes. Ihm stand als Gehilfe ein Wirtschafter zur Verfügung, für den inneren Haushalt war die Wirtschafterin zuständig. Sie lebten mit ihren Familien auf dem Gutshof.

Intramurale Treppe

Zumeist mittelalterlicher Bauten aus Platz- oder Sicherheitsgründen versteckt innerhalb der Wandstärke verlaufende, zumeist sehr enge Treppenanlage.

Junker

In seinem mittelhochdeutschen Ursprung meinte der Begriff zunächst die jüngeren Prinzen regierender Herren, dann allgemein junge Edelleute, insbesondere Landedelleute ohne Titel; in den 1850er Jahren wurde er zum Spottnamen für die reaktionäre Adelspartei. Seine außerordentlich negative Belastung erhielt er vor allem seit 1945.

Kätner

Ein Bauer ohne eigene Land, d.h. ein Landarbeiter, der nur im Besitz eines zumeist kleinen Hauses – der Köte, dem Katen – ist.

Kabinett, Kammer

1. kleiner abgeschlossener Raum; übertragen zu:
2. Verwaltungseinrichtung für das private fürstliche Vermögen.

Kabinettgut

Ein Gut im Privatvermögen eines Fürsten.

Kaff

Dreschabfall, zur Viehfütterung verwendet.

Kastenbänke

Seit dem Mittelalter gebräuchliche Kombinationsmöbel, in denen man Dinge aufbewahren und auf denen man sitzen konnte.

Katen

eines Guts- oder Landarbeiters ohne Anteil am Ackerland.

Kavel

Los, erkaveln
= losen

Kernbau

Der zum ursprünglichen Bau gehörende Teil eines später umgebauten Hauses.

Knecht

Ursprünglich die Bezeichnung für jede dienende männliche Person im Gegensatz zu den Freien, so für Knappen und Soldaten; im engeren Sinne Bezeichnung für männliche Dienstboten in der Landwirtschaft.

Kolonie

Im Allgemeinen Niederlassungen eines Volkes außerhalb seines ursprünglichen Gebietes; im Besonderen ein künstlich der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführtes und erstmals besiedeltes Landstück.

Komturei

Ordensniederlassung, Verwaltung von Besitzungen der Ordenbrüder durch einen Ordensritter. Der Komtur übte alle Befugnisse der Obrigkeit wie Landverleihung, Steuerwesen, Gerichtsbarkeit aus und war direkt dem Hochmeister unterstellt. In Mecklenburg gab es Komtureien des Johanniterordens.

Kontignation

(lat.)
Veraltet für das Balkenwerk eines Bauwerkes, so viel wie Zusammenfügen.

Kontor

Geschäftszimmer

Koppelwirtschaft

Zusammenfassende Bezeichnung Regulierung, Gemeinheitsteilung und Verkoppelung, die das Herauslösung einzelner Anteile an den durch die Dreifelderwirtschaft vorgegebenen Gewannen und die Zusammenlegung des jeweiligen Eigentums der Ackerhufen sowie die Aufteilung gemeinsam genutzter Teile der Gemarkungen wie Weide oder Wald meint. Das Ergebnis war die deutliche Trennung von Bauern- und Gutsland.

Kossat

Im östlichen Deutschland von einem Grund- oder Gutsherren angesetzter Siedler, der etwas Land und ein Haus erhielt, aber als Tagelöhner auf dem Gut arbeitete – nach anderen Quellen besaß ein Kossat eine halbe Hufe, Kossaten betrieben neben der Landwirtschaft oft noch ein Handwerk.

Krampe

Ein an beiden Enden zugespitztes, U-förmig gebogenes Eisen, das, in Tür- oder Fensterrahmen eingeschlagen, zur Aufnahme des Bügels eines Vorlegeschlosses oder Sturmhakens dient; aber auch bei Türen mit Vorhängeschloss der am Gewände befestigte Eisenbügel, in den das Schloss eingehängt wird.

Kreuzgratgewölbe

Gewölbe, das durch die rechtwinklige Überschneiden zweier gleich hoher Tonnengewölbe entsteht und deren Kappen mit einem scharfen Grat zusammenstoßen.

Kreuzholz

Kreuzförmig in vier Viertel geteilter Baumstamm.

Lambris, Lambrisien

Eine Bekleidung der Wände eine Wohnraumes mit Holz / Täfelwerk), Marmor oder Stuck.

Landdrost

(mndt.: drossete, Truchsess)
Seit dem Spätmittelalter vor allem in Nordwestdeutschland, aber auch in Mecklenburg ein Beamter, der für einen definierten Verwaltungsbezirk in militärischer, jurisdiktioneller und polizeilicher Beziehung die Stelle des Landesherrn vertrat. Die Funktion ist in etwa mit dem Amtmann, Amtshauptmann oder Landrat vergleichbar.

Lassit

Besonders seit dem Dreißigjährigen Krieg ein Bauer, der hauptsächlich gegen Fronden einen Hof zur Nutzung erhielt, den er nur gegen Stellung eines Nachfolgers verlassen konnte.

Lavoir

(frz.) – Waschbecken

Lehn, Lehen

(lat. feudum)
Grund und Boden, Rechte oder Ämter, die der Lehnsherr dem Lehnsmann per Vertrag (Lehensbrief) zur Nutznießung übergab bzw. verlieh. Als Gegenleistung erhielt er dafür entsprechende Lehndienste wie Kriegs- und Hofdienst und Abgaben. Größter Verleiher war der Landesherr, größter Empfänger der Adel, aber auch die Kirche und die Städte verliehen dingliches Gut.
Das adelige Lehn ging zunächst erblich an eine gesamte Familie – zur gesamten Hand –, später auch als Herren- oder Mannlehen an einzelne Personen. Nur in Mecklenburg waren auch Frauen durch das Erbjungfernrecht lehnsberechtigt. Beim Aussterben der männlichen Linie einer Familie oder bei Untreue (Felonie) kam es zum Heimfall eines Gutes an den Verleiher.

Lehngut

Ein als Lehn erhaltener ländlicher Besitz, zunächst auch ein Dorf, vor allem seit der Neuzeit ein Gutshof.

Lehnsvetter

Bei der Vergabe eines Lehns an eine Familie, an einen Lehnsverband, diejenigen, die dem Lehnsträger nahe stehen und Ansprüche auf die Belehnung haben.

Leibeigene

Seit dem Ende des 14. Jahrhunderts Bezeichnung des persönlich Unfreien, die ihrem Leibherren einen Kopfzins zu zahlen hatten, sie waren entweder mit dem Fronhof unlöslich verbunden oder frei veräußerlich. Seit sich ab dem 15. Jahrhundert die Lage der Bauern verschlechterte, verwendete man das Wort L. für die neue Form der Abhängigkeit. In Ostelbien steigerte sich die Leibeigenschaft zur Erbuntertänigkeit.

Leibgedinge

Jedes zur Nutznießung auf Lebenszeit überlassene Gut.

Lichtpfanne

Vermutlich ein mit Öl gefülltes – pfannenartiges – Behältnis, in dem sich ein Docht befand und das als bewegliche Beleuchtung genutzt wurde.

Logiment, Losament

(frz.) - Wohnung

Lokator

Ostelbische Form eines mittelalterlichen Organisators bei der Neuanlage von Dörfern in Rodungs- oder Kolonisationsgebieten; die L.en waren im Auftrag einer adeligen oder kirchlichen Herrschaft tätig, übernahmen für diese vielfältige Funktionen und waren gegenüber den anderen Bauern begünstigt, oft wurden aus L.en Erbschulzen, erreichten vielfach den niederen Adel und errichteten Gutsherrschaften; nach anderen Definitionen unterschied man zwei Typen der L.en, zum einen die adligen Ritter, die für den Aufbau der Landesbefestigungen und der Städte, und zum anderen die Schulzen, die für die Gründung von Dörfern zuständig waren.

Luftofen

1. aus Eisenblech oder schwachem Gusseisen gefertigte Öfen ohne Züge oder mit gestürzten Zügen und tief angebrachtem Ausgang zum Schornstein; heizen, aber erkalten auch schnell.

2. freistehende Zimmeröfen aus Eisen oder in Nord- und Ostdeutschland häufiger gemauert, mit Zügen und einer Klappe im nach oben geführten Rauchabzugsrohr, mit der verhindert werden kann, dass durch die Luftströmung die heiße Luft des Ofens zu früh entweicht. Demselben Zweck dienen auch luftdicht schließende Ofentüren vor dem Feuerungsraum. Der Windofen wird vom Zimmer aus befeuert, im Gegensatz zum Halsofen.

Magd

Landarbeiterin, Landgehilfin, auch: Hausmädchen für grobe Arbeiten.

Maier, Meier

(lat. major)
Im Mittelalter Vorsteher von vornehmlich unfreien Gutsuntertanen, Verwalter eines Landgutes, oft eines Nebengutes oder Vorwerkes, das deshalb Meiergut oder Meierhof / Meierei genannt wurde.

Marstall

Pferdestall einer Schloss- oder Gutsanlage, in dem sich oft auch eine kleinere Reithalle befand.

Matrikelkarte

Karten, der zur Erhebung von Steuern durch die schwedische Krone nach dem Dreißigjährigen Krieg in Vorpommern durchgeführten Vermessung, die u.a. eine genaue Kenntnis über den Hausbestand Ende des 17. Jahrhunderts vermitteln.

Meierei

Abgeleitet von den spätmittelalterlichen Meierhöfen, die die wirtschaftliche Grundlage der Königs- und Adelsherrschaft bedeuteten. In manchen Regionen übertragen auf Molkereien; im Untersuchungsgebiet oftmals in der Vergangenheit oder als Synonym für Domäne gebraucht.

Melioration

Im Allgemeinen Verbesserung, insbesondere eine Grundstückes; im besonderen Urbarmachung einer bisher nicht landwirtschaftlich nutzbaren Fläche, zumeist durch Trockenlegung.

Mittelrisalit

Ein mittig vor die Fassade gesetzter, deutlich vorspringender Bauteil, der oft erhöht ist und von einem eigenen Dach abgeschlossen wird.

Monopteros

Offener Säulen-Rundtempel, aus der griechischen Antike übernommene, später – erstmals in der Renaissance – als Gartenpavillon genutzte Bauform, die von England ausgehend seit 1760 auf dem Kontinent in der Gartengestaltung Eingang findet.

Mutung

Bestätigung der Belehnung durch den Landesherren, Lehnserneuerung.

Neubauern

Menschen, die 1945 die durch die sog. demokratische Bodenreform landwirtschaftliche Fläche zum eigenständigen Bewirtschaften erhielten.

Neugotik

Baustil des 19. Jahrhunderts, der die Formensprache der ursprünglichen Gotik des 13./15. Jahrhunderts neu belebt und einzelne Motive und Gestaltungselemente in neuem Zusammenhang wieder verwendete.

Ostelbien

Kolonisationsgebiet östlich der Elbe.

Pächter

Landwirt, der ein Gut vom Eigentümer gegen eine regelmäßige Zahlung zur Bewirtschaftung überlassen bekommt.

Particulier

Ein für sich lebender Mann, der kein öffentliches Amt bekleidet.

Pavillon

Kleiner freistehender bzw. mit einem großen Bau (Schloss oder Herrenhaus) verbundener, zumeist niedrigerer Baukörper mit klar abgetrenntem eigenem Dach.

Permutation, permutieren

(lat. Vertauschung, Umstellung)
Im übertragenen Sinne Umwandlung z. B. eines Erbpachthofes in ein Gut.

Pertinenz

Nebengut

Porzellanofen

Vermutlich ein mit Schamottesteinen ausgekleideter Ofen, da man früher Schamottesteine auch aus gemahlenem Porzellanbruch herstellte und als Porzellansteine bezeichnete.

Putzbau

Massiv oder auch als Fachwerkkonstruktion errichtetes Gebäude, dessen äußere Fassaden verputzt sind.

Renaissance

Bau- und Kunststil, dessen Beginn in Mitteleuropa und Deutschland zumeist in der Zeit um 1500 angesetzt wird und der bis zum Dreißigjährigen Krieg um 1650 das Bauen geprägt hat. Im Historismus erfährt auch dieser Stil eine Wiederbelebung.

Ritter

Ursprünglich schon im Römischen Reich Krieger zu Pferde, die dann in den mittelalterlichen Ländern Europas aus dem Gefolgs- und Lehnswesen einen besonderen Stand bildeten.

Ritterbürtig, Ritterbürtigkeit

Von ritterlicher, d. h. altadliger, 16 Ahnen (Ahnenprobe) zählender Herkunft.

Ritterdach

Kronendach, aufwändigste Art ein Dach mit Biberschwanzziegeln zu decken, auf eine Dachlatte werden dabei immer übereinander zwei Ziegel gelegt, so dass sich immer drei Ziegel überdecken. Beim Einfachdach müssen Spließe die entstehenden Spalte schließen, beim Doppeldach überlagern sich immer zwei Ziegel und dichten das Dach. Oft wurden beim Doppeldach die Traufen und der First als Kronendeckung ausgebildet.

Rittergut

Ursprünglich solche Güter (Gutsherrschaft mit Eigenwirtschaft), deren Eigentümer Ritterdienste (Kriegsdienste) leisteten und verschiedene Vorrechte, die die Ritterbürtigkeit voraussetzten, genossen; im Laufe der Zeit wurden die Vorrechte als nobilitas realis Zubehör der Rittergüter. Dazu gehörten unter anderem die Zugehörigkeit zur Ritterschaft, die Patrimonialgerichtsbarkeit, die Jagdgerechtigkeit und die Baugerechtigkeit.

Ritterhufe

Eine oder auch mehrere einem Ritter gehörende Hufe, aus der bzw. denen sich im Spätmittelalter zumeist die ritterschaftlichen Eigenwirtschaften und damit die späteren Güter entwickelten.

Ritterschaft

Die Gesamtheit der Ritter, d. h. der landbesitzenden Adligen.

Rondell

Rundbeet, häufig durch Plastiken, Wasserbecken oder Blumenschmuck besonders hervorgehoben und auf Gutshöfen nahezu immer hofseitig vor dem Herrenhaus angelegt.

Rustizierung

Abgeleitet vom Steinformat Rustika, bei dem die Arbeitsflächen der Quader als Bossen, d. h. unbearbeitete Buckelquader, stehen bleiben, die nur Saum- oder Kantenschläge behalten, meint der Begriff R. die vor allem in Barock und später bei Repräsentationsbauten des 19./20. Jahrhunderts Nachahmung dieses Steinformates im Putz.

Salland

Fronland, das in der mittelalterlichen Grundherrschaft als ursprüngliches Familiengut des Grundherren unmittelbar zum Salgut, also zum Fronhof gehörte.

Schilderei

bildliche Darstellung, Gemälde.

Schlag

Einzelnes Ackerstück innerhalb der Feldeinteilung.

Schloss

Wohnsitz eines Fürsten oder vornehmen Herrn, der im Gegensatz zur Burg nicht auch der Verteidigung dient. Im ostelbischen Raum beschränkt sich der Begriff auf die Häuser regierender Fürsten und weniger Angehöriger des Hochadels.

Schlossgesessen

Familie oder Geschlecht, das ein mit gewissen Hoheiten versehenes Schloss bzw. Gut besitzt und auch burggesessen, beschloßt und geschloßt genannt wird.

Schnitter

Im hier interessierenden Zusammenhang Saisonkräfte für die Getreideernte, die seit dem 19. Jh., nach der Bauernbefreiung notwendig waren und zumeist aus Polen kamen, untergebracht wurden sie in sog. Schnitterkasernen.

Schweizerei

Norddeutsche Form für Holländerei, weil in sich hier für die Melker und Viehwärter der Name Schweizer eingebürgert hatte, was wiederum darauf zurück zu führen ist, dass das männliche Stallpersonal oft aus der Schweiz kam.

Separation

Zusammenfassende Bezeichnung Regulierung, Gemeinheitsteilung und Verkoppelung, die das Herauslösung einzelner Anteile an den durch die Dreifelderwirtschaft vorgegebenen Gewannen und die Zusammenlegung des jeweiligen Eigentums der Ackerhufen sowie die Aufteilung gemeinsam genutzter Teile der Gemarkungen wie Weide oder Wald meint. Das Ergebnis war die deutliche Trennung von Bauern- und Gutsland.

Sod

Ursprünglich angelegte Schöpfstelle, später Brunnen; im Mecklenburgischen zumeist für Ziehbrunnen.

Souterrain, Souterraingeschoss

Geschoss unter dem Erdgeschoss, das zumeist halb unter, halb über dem Gelände liegt.

Span

Dünne Scheibe Holz; in Baubeschreibungen zumeist (Eichenholz)-Schindeln der Einfachdachdeckung.

Sparrenwerk

Hölzernes Dachtragwerk

Ständestaat

Staatswesen, in dem die bestehenden Stände, durch ihre Vertretungen an den Staatsgeschäften teilhaben; in Mecklenburg, in dem sich diese eigentlich spätestens seit dem 19. Jh. überholte Form bis 1918 erhielt, waren es der Herzog, die Ritterschaft und die Städte, die an der Regierung beteiligt waren.

Stech

Sog. Vorsteckling, der bewegliche Teil eines Türverschlusses, bei dem der mit einem Schlitz versehene Überfall, Überwurf über dem Hespen befestigt wird.

Stuckdecke

Innenraumdecken mit profiliert gearbeiteten und überwiegend aus Gips hergestellten plastischen Dekorationen mit floralen oder szenischen Motiven im Geschmack der jeweiligen Stilepoche

Stufengiebel

Ein gemauerter Hausgiebel mit abgetreppter Kontur.

Substruktion

Unterbau eines Bauwerkes zur Herstellung einer ebenen Fläche.

Tabouret

(frz.)
Polstersessel, niedriger Stuhl ohne Arm- und Rückenlehne.

Tafelgut

(lat. Bona mensalia)
Die zum Unterhalt des landesherrlichen Hofes, besonders in geistlichen Staaten, bestimmten Güter.

Tagelöhner

Die Tagelöhner lebten mit ihren Familien im Gutsdorf.

Terrakotta

Gebrannter Ton, der als Baukeramik Verwendung findet.

Tonnengewölbe

Älteste Form der Überwölbung eines Raumes im Allgemeinen mit einem halbkreisförmigen Querschnitt.

Torweg

Mit dieser Bezeichnung werden in frühneuzeitlichen Inventaren meist die durch ein Gebäude, zumeist ein Torhaus, führenden Durchgänge gemeint.
Trempel, auch Kniestock, Drempel – Der Teil der Umfassungswände eines Hauses, der höher als der Dachboden ausgeführt ist; ein T. ermöglicht eine bessere Nutzung des Dachraumes.

Tudorgotik

Baustil des 19. Jahrhunderts, der wesentliche Gestaltungselemente der englischen Gotik, die nach der damals herrschenden Königsfamilie der Tudor benannt wurde, wieder belebte, als Bezeichnung aber im Englischen nicht gebräuchlich.

Überfall, Überwurf

Eiserner Bestandteil eines Türverschlusses, bei dem der mit einem Schlitz versehene Ü. über einen Hespen greift und durch ein Vorhängeschloss oder ein Vorsteckling, einen Stech, daran befestigt wird.

Überformungen

Bauliche Veränderungen eines bestehenden Hauses im jeweiligen Zeitgeschmack.

Verkoppelung

Zusammenfassende Bezeichnung Regulierung, Gemeinheitsteilung und Verkoppelung, die das Herauslösung einzelner Anteile an den durch die Dreifelderwirtschaft vorgegebenen Gewannen und die Zusammenlegung des jeweiligen Eigentums der Ackerhufen sowie die Aufteilung gemeinsam genutzter Teile der Gemarkungen wie Weide oder Wald meint. Das Ergebnis war die deutliche Trennung von Bauern- und Gutsland.

Vogtei

Immune Besitzbereiche, die aus dem Amtsbereich des Landesherren herausgenommen waren; im Fürstentum Ratzeburg entstanden die Vogteien aus der Immunität des Kirchenbesitzes und blieben auch nach der Säkularisation als Ver-waltungsstrukturen bis ins frühe 20. Jahrhundert erhalten.

Vouten

Deckenkehle, konkav gerundeter Übergang zwischen Wand und Decke.

Wöhrde, Wörde

Das um ein Wohnhaus gelegene Ackerland.

Wüstung

Einzelne bäuerliche Anwesen oder ganze Ortschaften, Flure oder Teile von Gemarkungen, die von ihren Bewohnern verlassen und nicht mehr regelmäßig bewirtschaftet werden.

Wedeme

Aus dem Mittelniederdeutschen, so viel wie das »Gewidmete«, der Grundbesitz, mit dem eine Kirche im Mittelalter ausgestattet wurde, also das Wirtschaftsgut einer Pfarrei. Dieser kirchliche Grundbesitz konnte sehr umfangreich sein und diente als Pfründe zur landwirtschaftlichen Eigenversorgung des Pfarrers. Daher bestanden ältere Landpfarrhäuser immer aus einem Wohn- und Wirtschaftsteil und sind mit Bauern- und Gutshäusern ihrer Zeit vergleichbar.

Windeldecke

Holzbalkendecke, bei der die Felder zwischen den Deckenbalken mit Staken ausgefüllt sind, die man zuvor mit Lehmstroh umwickelt hatte.

Windelstein, Wendelstein

Einem Bauwerk vorgelagerte massive Wendeltreppe, eigentlich mit durchbrochenem Gehäuse.

Windofen

1. aus Eisenblech oder schwachem Gusseisen gefertigte Öfen ohne Züge oder mit gestürzten Zügen und tief angebrachtem Ausgang zum Schornstein; heizen, aber erkalten auch schnell.

2. freistehende Zimmeröfen aus Eisen oder in Nord- und Ostdeutschland häufiger gemauert, mit Zügen und einer Klappe im nach oben geführten Rauchabzugsrohr, mit der verhindert werden kann, dass durch die Luftströmung die heiße Luft des Ofens zu früh entweicht. Demselben Zweck dienen auch luftdicht schließende Ofentüren vor dem Feuerungsraum. Der Windofen wird vom Zimmer aus befeuert, im Gegensatz zum Halsofen.

Zedieren

Einen Anspruch übertragen, abtreten.

Zimmer

Zunächst meinte der Begriff Bauholz und die daraus errichteten Bauwerke, namentlich Wohn- und Wirtschaftsgebäude, sodann eine Abteilung eines Gebäudes, Fachwerkgebäude; (GRIMM 1854–1954, Bd. 15, Sp. 1288)

Zinnenkranz

Folge von Zinnen, d.h. schartenartigen, ursprünglich zur Verteidigung gedachten Einschnitten auf der Mauerkrone eines Gebäudes oder Gebäudeteiles.

Zubehör

Zu einem Grundstück gehörende Sache, Ausstattung, die zu dieser in einer räumlichen Beziehung steht; in der Landwirtschaft zumeist Werkzeuge und Maschinen.

Zugofen

Zimmerofen, der außerhalb des zu beheizenden Zimmers befeuert wird, auch Hinterlader oder Zugofen genannt.

Zweckarchitektur

Baulichkeiten für einfache Nutzungen (zum Beispiel in der Landwirtschaft), die ohne besonderen Gestaltungsaufwand errichtet sind.