Burgen, Feste Häuser, Schlösser und Herrenhäuser

Burg

Burg Stargard, Atelier A. Mencke, um 1870Details anzeigen
Burg Stargard, Atelier A. Mencke, um 1870

Burg Stargard, Atelier A. Mencke, um 1870

Burg Stargard, Atelier A. Mencke, um 1870

Unter einer Burg versteht man einen mittelalterlichen Wohn- und Wehrbau. Zunächst errichtete nur ein Landesherr Burgen zur Sicherung seines Territoriums. Später delegierte er dieses Recht auch auf seine Ritter. Als Standort einer Burg, die sich durch wehrhafte Architektur und zumeist mindestens einen Turm – den Bergfried – auszeichnete, wählte man eine natürlich geschützte Lage wie einen Berg, eine Insel oder unwegsames sumpfiges Gelände. Entsprechend ihrer Lage werden die Anlagen als Höhen-, Wasser- oder Niederungsburg bezeichnet.

Die bedeutendste Höhenburg Mecklenburgs steht in Burg Stargard. In Vorpommern hat sich mit der Burg Klempenow eine markante Niederungsburg erhalten. Die Festung Spantekow geht auf eine Wasserburg zurück.

Festes Haus

Festes Haus Ulrichshusen, Atelier A. Mencke, um 1870Details anzeigen
Festes Haus Ulrichshusen, Atelier A. Mencke, um 1870

Festes Haus Ulrichshusen, Atelier A. Mencke, um 1870

Festes Haus Ulrichshusen, Atelier A. Mencke, um 1870

In der Frühen Neuzeit erwiesen sich die Burgen als nicht mehr zeitgemäß. Sie waren nur noch bedingt zur Verteidigung notwendig und brauchbar. Vor allem genügten sie nicht den gesteigerten Ansprüchen des Adels an ein bequemeres und repräsentatives Wohnen. So entstand in der Renaissance das durchaus noch wehrhaft anmutende, zumeist von Wassergräben umgebene Feste Haus. Die mehrgeschossigen Wohnhäuser hatten massive Außenwände, waren im Inneren aber schon repräsentativ ausgestattet. In Mecklenburg gehören die Festen Häuser Kurzen Trechow und Ulrichshusen, in Vorpommern Quilow, Üselitz und Venz zu den bedeutendsten Beispielen dieses Bautyps.

Nicht alle adligen Grundherren konnten sich Feste Häuser errichten, zumeist werden sie auf »Wohnhöfen« im dörflichen Verband gesessen haben. Allerdings ist das Wissen über die bauliche Gestaltung dieser adligen Wohnsitze im dörflichen Verband bisher sehr dürftig. Sie entstanden vielfach im späten 15. und 16. Jahrhundert als Vorstufe der späteren Güter, sind aber zumeist nur durch schriftliche Quellen belegt.

Schloss

Schloss Ludwigslust, Atelier A. Mencke, um 1870Details anzeigen
Schloss Ludwigslust, Atelier A. Mencke, um 1870

Schloss Ludwigslust, Atelier A. Mencke, um 1870

Schloss Ludwigslust, Atelier A. Mencke, um 1870

Ein Schloss ist der repräsentative Wohnsitz, die Residenz, eines regierenden Fürsten und ist im Gegen-satz zur Burg nicht zugleich auch zur Verteidigung eingerichtet. In Mecklenburg sind also nur die Bauten der Herzöge und späteren Großherzöge als Schloss anzusprechen. Erhalten haben sich die mecklenburgischen Residenzschlösser in Schwerin, Güstrow, Ludwigslust, Mirow, Neustadt-Glewe und Wiligrad sowie die früheren Jagdschlösser Friedrichsthal, Friedrichsruh, Gelbensande und Waldsee. Die Palais in Rostock und Doberan waren auch herzogliche Wohnsitze. In Vorpommern, wo die pommerschen Herzöge mit dem Greifengeschlecht bereits im 17. Jahrhundert ausstarben und die Macht von den schwedischen, dänischen, brandenburgischen resp. preußischen Königen übernommen wurde, haben sich aber in Ludwigsburg bei Greifswald und in Ueckermünde auch zwei herzogliche Schlösser erhalten. Außerdem gibt es auf der Insel Rügen noch das Jagdschloss Granitz der Fürsten zu Putbus.

In Pommern war darüber hinaus seit dem Mittelalter eine Reihe von adligen Familien mit besonderen Hoheiten und Rechten ausgestattet und galt als »schlossgesessen«. Ihre damaligen Besitzungen heißen deshalb unabhängig vom Bautyp auch »Schloss«.

Herrenhaus

Gutshof Groß Schwansee, Atelier A. Mencke, um 1870Details anzeigen
Gutshof Groß Schwansee, Atelier A. Mencke, um 1870

Gutshof Groß Schwansee, Atelier A. Mencke, um 1870

Gutshof Groß Schwansee, Atelier A. Mencke, um 1870

Aus den Wohnhöfen der Frühen Neuzeit entwickelten sich seit dem 16. Jahrhundert die Gutsanlagen als landwirtschaftliche Eigenbetriebe der adligen Grundherren. Das Wohnhaus eines Gutsherren, das in direkter räumlicher Verbindung mit der Wirtschaftsanlage des Gutes steht, nennt man Herrenhaus. Im Allgemeinen bildete dieses herrschaftliche Wohnhaus den räumlichen Abschluss des U-förmig angelegten Gutshofes. Meist trennte nur ein gärtnerisch gestaltetes Rondell den Hofplatz vom repräsentativen Herrenhaus, an das sich ein privat genutzter Park anschloss. Erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts trennte man bei der Neuerrichtung von Herrenhäusern diese aus dem räumlichen Verbund mit den Wirtschaftshöfen und platzierte sie in ausgedehnten Parkanlagen.

Alle zu einem Gut gehörenden Wirtschafts- und auch Wohnbauten wie Stallungen, Speicher, Schmieden und auch Katen sind Gutshäuser.